Bezuschussung für Kurse
Ein Angebot für Geringverdienende
Um allen Interessierten eine Teilnahme an den genannten Kursen zu ermöglichen, können die Teilnahmegebühren bis zu 70% reduziert werden. Hier soll die finanzielle Lage für Interessiere kein Hindernis sein:
Wohngeldberechtigte oder Empfänger*innen des Kinderzuschlags erhalten eine Ermäßigung von 40%, ALGII – Empfänger*innen erhalten eine Ermäßigung von 70% und Studierende/Auszubildende (mind. Eine*r von Beiden) erhalten eine Ermäßigung von 50% des Teilnahmebeitrags. Entsprechende Bescheide sind direkt bei der Anmeldung beim jeweiligen Veranstalter vorzulegen.
Wohngeldberechtigte oder Empfänger*innen des Kinderzuschlags erhalten eine Ermäßigung von 40%, ALGII – Empfänger*innen erhalten eine Ermäßigung von 70% und Studierende/Auszubildende (mind. Eine*r von Beiden) erhalten eine Ermäßigung von 50% des Teilnahmebeitrags. Entsprechende Bescheide sind direkt bei der Anmeldung beim jeweiligen Veranstalter vorzulegen.
Voraussetzungen dafür sind:
- Nachweis einer Semesterbescheinigung (die eines Partners genügt)
- Nachweis des Wohngeld- oder ALG II - Bezugs
- Wohngeldberechtigte „und Empfänger*innen des Kinderzuschlags“
Außerordentlicher Zuschuss:
In besonderen Fällen kann darüber hinaus ein außerordentlicher Zuschuss gewährt werden.
Die Einkommensverhältnisse sind in diesem Fall mit dem Antrag nachzuweisen. Bei monatlich unterschiedlichem Brutto-Einkommen wird der Durchschnitt der letzten sechs Monatseinkünfte vor Antragstellung zugrunde gelegt.Der Antrag auf einen außerordentlichen Individualzuschuss ist an das Referat Ehe-Familie-Diversität (Okenstr. 15, 79108 Freiburg, e-f-d@seelsorgeamt-freiburg.de, 0761-5144-201) zu richten.
